Ein Spiel darf nur einmalig zum Deutschen Computerspielpreis eingereicht werden.
Grundsätzlich sind reine Plattformportierungen von einer erneuten Einreichung ausgeschlossen, können in Ausnahmefällen aber vom Awardbüro zugelassen werden, wenn durch die Portierung Gameplay, Darstellung, Steuerungsmöglichkeiten und/oder Spielerfahrung eine neue Bewertung durch die Jury rechtfertigen.
Add-ons / Downloadable Contents (DLC), die die Aktions- und/oder Ausstattungsmöglichkeiten eines Spiels mehr als nur unerheblich erweitern, dürfen eingereicht werden.
Die Einreichung eines Spiels in mehreren Kategorien ist zulässig.
Die Einreichung muss dem Awardbüro vollständig bis zum 19. Januar 2024 vorliegen. Bei postalischer Einsendung von Kopien u/o Dokumenten gilt der Poststempel. Verspätete Einreichungen können in begründeten Ausnahmefällen nach vorheriger Rücksprache mit dem Awardbüro (!) berücksichtigt werden.
Einreichungsberechtigt sind nur natürliche und juristische Personen, denen die zur Einreichung erforderlichen Nutzungsrechte zustehen. Die Einreichung und das Verfahren erfolgen in deutscher Sprache.
Eingereicht werden können digitale Spiele, die nach Ende der Einreichphase der zurückliegenden Vergabeperiode und spätestens bis zum Tag der Preisverleihung der diesjährigen Preisverleihung erschienen sind oder erscheinen werden. Zur Klarstellung: Das Erscheinungsdatum des Spiels muss zwischen dem 20. Januar 2023 und dem 18. April 2024 liegen.
Spiele können auch in der Early-Access- oder Open-Beta-Phase eingereicht werden. Entsprechend ist das Spiel dann von einer späteren erneuten Einreichung ausgeschlossen. Über den Zeitpunkt der Einreichung entscheiden die Einreichungsberechtigten.
Sofern ein Spiel zur entsprechenden Jurysitzung nicht fertig gestellt ist, muss es zu diesem Zeitpunkt in einem hinreichend spielbaren, bemusterungs- und bewertungsfähigen Zustand sein. Dies wird durch das Awardbüro beurteilt. Das Awardbüro wird bei nicht hinreichender Bemusterungsfähigkeit des eingereichten Titels ein beratendes Gespräch mit den Einreichenden suchen und das Spiel ggf. im Einvernehmen für die folgende Vergabeperiode (DCP 2025) zurückstellen, falls keine technisch zufriedenstellende Lösung gefunden wird. Ferner steht es der Fachjury frei, einen für die Bewertung noch nicht hinreichend fertiggestellten Titel für eine mögliche Einreichung in der folgenden Vergabeperiode zurückzustellen. Der Titel gilt damit als nicht eingereicht, sodass auch das Verbot der mehrfachen Einreichung in diesem Fall nicht greift.
Die Einreichung erfolgt mithilfe eines online bereitgesellten Tools auf www.deutscher-computerspielpreis.de. Einreichende richten dort zunächst ein Nutzerkonto ein. In einem zweiten Schritt wird eine Reihe von Informationen und Assets zum Spiel abgefragt, die direkt online zur Verfügung gestellt werden können.
Eine Einreichung muss jeweils begründet werden, um einen nachvollziehbaren Auswahlprozess zu erleichtern. Dabei soll in der Begründung Bezug auf die Kategorie-Definition genommen werden.
In der Kategorie „Beste Innovation und Technologie“ können außer Spielen auch andere Innovationen und Technologien eingereicht werden, sofern die Innovation aus Deutschland stammt und Bezug zu Computerspielen besteht. In diesen Fällen ist zwingend Kontakt mit dem Awardbüro aufzunehmen, um die Details zur Einreichung zu besprechen. Bei Einreichungen in dieser Kategorie muss bei allen Einreichungen die konkrete Innovation oder Technologie beschrieben werden, um von der Jury berücksichtigt zu werden.
Die Einreichung ist grundsätzlich kostenlos. Dem Awardbüro sind pro Spiel pro Kategorie acht Kopien (bis max. 40 insgesamt) des eingereichten Spiels zur Verfügung zu stellen. Diese werden für folgende Zwecke benötigt:
- eine Kopie zur technischen Sichtung,
- eine Kopie zur inhaltlichen Sichtung,
- vier Kopien für Fachjuror*innen der Kategorie,
- eine Kopie zur Präsentation auf der Jurysitzung und
- eine Kopie für das Archiv des Deutschen Computerspielpreises bei der Internationalen Computerspielesammlung.
Spiele werden von einer vierköpfigen Fachjury begutachtet. Bis zu drei Spiele pro Kategorie werden nominiert, d.h. der Hauptjury zur Prämierung vorgeschlagen.
Wird ein Spiel nominiert, werden ggf. zusätzliche Kopien für die Hauptjury benötigt. Das Awardbüro tritt mit den Einreichenden nominierter Spiele in Kontakt und fordert entsprechende zusätzliche Kopien und/oder Codes an.
Am Ende des Einreichprozesses müssen Einreichende ein PDF mit der eidesstattlichen Erklärung generieren (findet sich unter dem Punkt “Eidesstattliche Erklärung”). Dieses ist unterschrieben bis zum Einsendeschluss 19. Januar 2024 dem Awardbüro postalisch oder per E-Mail zuzusenden oder kann im Einreichtool hochgeladen werden. Nach der Einreichung kann die eidesstattliche Erklärung auch im Profil unter dem Punkt “Meine Einreichungen” für alle eingereichten Spiele nochmals erstellt werden.
Achtung: Fehlt die eidesstattliche Erklärung, gilt die Einreichung als nicht vollständig und kann nicht berücksichtigt werden. Fragen zur eidesstattlichen Erklärung richten Einreichende am besten telefonisch an das Awardbüro.
Eine direkte Einreichung für Kategorie 1 (Bestes Deutsches Spiel) ist nicht möglich, für diese Kategorie gelten alle in den Kategorien 2, 3 und 5-11 eingereichten Spiele automatisch als eingereicht.