Sehr geehrte Damen und Herren,
der Deutsche Computerspielpreis (#DerDCP) ist der wichtigste Preis für die deutsche Games-Branche. Als gemeinsame Initiative der Games-Branche und des Deutschen Bundestags wird der DCP seit 2009 verliehen. Der Branchenverband game – Verband der deutschen Games-Branche und das Bundesministerium für Forschung Technologie und Raumfahrt prämieren die Entwicklung innovativer Computer- und Videospiele made in Germany.
Hochrangige Fach- und Hauptjurys wählen nach den Aspekten Spielspaß und Unterhaltung, Technik und Innovation, Wirkung und Wahrnehmung sowie kulturellem und pädagogischem Anspruch die besten Games aus Deutschland.
Der Deutsche Computerspielpreis wird im Frühjahr 2027 zum 19. Mal und im Frühjahr 2028 zum 20. Mal vergeben.
Das Awardbüro Deutscher Computerspielpreis bei der Stiftung Digitale Spielekultur gibt Ihnen hiermit die Möglichkeit, bis zum 20. Oktober 2026 im Rahmen einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb gem. § 12 UVgO einen Teilnahmeantrag für die Vergabe der Kommunikationsarbeit zum Deutschen Computerspielpreis 2027 und 2028 abzugeben.
Was ist der Deutsche Computerspielpreis (DCP)?
- Der DCP ist die bedeutendste Auszeichnung für digitale Spiele aus Deutschland.
- Mit dem DCP demonstrieren Bundesregierung und deutsche Games-Branche gemeinsam die Bedeutung von Games und die Leistungsfähigkeit der Games-Branche.
- Der DCP ergänzt die Computerspieleförderung des Bundes und ist das Leuchtturm-Event, um den Erfolg und die internationale Bedeutung von Games made in Germany sichtbar zu machen.
- Der DCP macht neugierig auf und begeistert für Games made in Germany und bezeugt deren hohe Qualität.
Welche Botschaften sollen vermittelt werden?
- Games sind das Leitmedium der digitalisierten Welt.
- Games sind bedeutsam als Kulturgut, Innovationsmotor und Wirtschaftsfaktor.
- Der DCP ist ein “Must see”-Event. Alle, die sich für Games und/oder Unterhaltungskultur interessieren sollten das Event live verfolgen.
- Games made in Germany sind innovativ, international erfolgreich und machen Spaß.
Welche Zielgruppen sollen angesprochen werden?
- Gesellschaft (breite, Games-affine Öffentlichkeit)
Folgendes soll aus dem Teilnahmeantrag hervorgehen:
Belegt durch mindestens zwei und maximal fünf vergleichbare, bereits von Ihnen/ihrer Agentur durchgeführten Kommunikationsmaßnahmen aus den letzten vier Jahren.
- Ihre Befähigung die Kommunikation für den Deutschen Computerspielpreis zu übernehmen und die Botschaften des DCP zu vermitteln.
- Ihre Befähigung die genannten Zielgruppen anzusprechen.
- Ihre Befähigung dem Deutschen Computerspielpreis im In- und Ausland durch ihre Kommunikationsarbeit zu erhöhter Präsenz und Bekanntheit zu verhelfen.
Fristen / Zeitplan
- Bitte senden Sie Ihren Teilnahmeantrag bis zum 20. Oktober 2026, 13:00 Uhr postalisch oder per E-Mail an das Awardbüro:
AWARDBÜRO DEUTSCHER COMPUTERSPIELPREIS
Stiftung Digitale Spielekultur • Marburger Str. 2 • D-10789 Berlin
E-Mail: kontakt@computerspielpreis.de
Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
- Der Teilnahmeantrag und die Angebotsunterlagen sind auf Deutsch einzureichen. Verfahrens- und Vertragssprache ist Deutsch.
- Bitte fügen Sie Ihrem Teilnahmeantrag eine formlose Eigenerklärung bei, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, insbesondere keine Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz, keine schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit, und dass die im Teilnahmeantrag gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Falsche Angaben können zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
- Sollten Umstände vorliegen, die einen Interessenkonflikt begründen könnten, etwa eine vorherige Mitwirkung an der Vorbereitung dieses Verfahrens oder eine besondere Nähe zum Awardbüro, ist dies im Teilnahmeantrag offenzulegen.
- Der Teilnahmeantrag ist bei elektronischer Einreichung als PDF-Datei(en) mit einer maximalen Gesamtgröße von 10 MB einzureichen. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
- In Absprache mit den Ausrichtern wird das Awardbüro mindestens drei Bewerber*innen zur Abgabe eines Angebots im Rahmen einer Verhandlungsvergabe nach § 12 UVgO auffordern. Liegen mehr als drei geeignete Teilnahmeanträge vor, erfolgt die Auswahl nach der Qualität und Anzahl der vorgelegten Referenzen.
- Die Angebotsaufforderung an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bewerber*innen wird alle weiteren Angaben zum Verfahren enthalten, insbesondere die vollständige Leistungsbeschreibung sowie die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung. Für die Erstellung des Angebots wird eine angemessene Frist eingeräumt, die dem Umfang der Aufgabenstellung Rechnung trägt.
- Beauftragung möglichst im November 2026.
- Der Auftrag wird für die Laufzeit 2027 und 2028 ohne Verlängerungsoption vergeben. Eine etwaige Fortsetzung der Kommunikationsarbeit für die Folgejahre der Förderperiode ist Gegenstand eines gesonderten, späteren Vergabeverfahrens.
- Die Kommunikationsarbeit für den Deutschen Computerspielpreis 2027 wird hauptsächlich im Zeitraum Dezember 2026 bis einschließlich Mai 2027 erbracht. Die Kommunikationsarbeit für den Deutschen Computerspielpreis 2028 wird hauptsächlich im Zeitraum Dezember 2027 bis einschließlich Mai 2028 erbracht.
- Darüber hinaus wird eine zurückgefahrene Social Media Betreuung im Zeitraum Juni 2027 bis einschließlich November 2027, sowie Juni 2028 bis einschließlich Oktober 2028 erbracht:
- Kick-off-Workshop mit Ausrichtern und Awardbüro baldmöglichst nach Beauftragung.
- Vorbereitung/Planung und Anlaufen der Kommunikationsarbeit im Dezember 2026.
Hinweise
- Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Zuwendung entsprechender Mittel im Rahmen der Förderung des Awardbüros Deutscher Computerspielpreis durch den zuständigen Zuwendungsgeber. Die Leistung wird erst beauftragt, sobald dem Awardbüro ein Zuwendungsbescheid vorliegt.
- Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb gem. § 12 UVgO. Nach Fristablauf eingehende Teilnahmeanträge sowie Anträge, die keine der geforderten Mindestangaben enthalten, können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Das Awardbüro behält sich vor, bei im Übrigen vollständigen, aber unklaren oder ergänzungsbedürftigen Angaben innerhalb der fristgerecht eingereichten Referenzen Rückfragen zu stellen oder einzelne Nachweise nachzufordern.
- Liegen mehr als drei geeignete Teilnahmeanträge vor, erfolgt die Auswahl nach der Qualität und Anzahl der vorgelegten Referenzen. Liegen weniger als drei geeignete Teilnahmeanträge vor, wird das Verfahren mit den vorhandenen geeigneten Bewerber*innen fortgesetzt.
- Das Awardbüro behält sich vor, den genannten Zeitplan bei Bedarf anzupassen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Zuwendungsbescheid, ohne dass daraus Ansprüche der Bewerber*innen entstehen.
- Das Awardbüro behält sich vor, das Verfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen aufzuheben oder einzustellen, ohne dass daraus Kostenerstattungs- oder Schadensersatzansprüche der Bewerberinnen entstehen.
- Aus der Teilnahme am Verfahren entsteht kein Anspruch auf Fortsetzung, Einladung zur Angebotsabgabe oder Erteilung des Zuschlags.
- Die Erstellung des Teilnahmeantrags sowie eines etwaigen späteren Angebots erfolgt auf eigene Kosten der Bewerber*innen, eine Aufwandsentschädigung wird nicht gewährt.
- Eingereichte Konzepte und Ideen werden vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet, im Falle einer Nichtberücksichtigung entsteht dem Awardbüro kein Nutzungsrecht daran.
- Bitte beachten Sie: Die Verwertungsrechte aller erstellten Grafiken und Internetseiten sowie die gesammelten Kontaktdaten etc. dürfen nicht bei Dritten (freien Mitarbeiter*innen o. ä.) liegen und gehen spätestens nach Projektende vollständig an das Awardbüro über.
- Im Rahmen des Projektes gesammelte Personendaten unterliegen dem Datenschutzgesetz sowie der EU-DSGVO. Die Sicherheit dieser Daten muss garantiert werden. Im Rahmen dieses Verfahrens verarbeitet das Awardbüro personenbezogene Daten der von Ihnen benannten Ansprechpersonen zum Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Nähere Informationen hierzu gemäß Art. 13 DSGVO können beim Awardbüro angefordert werden.
- Rückfragen zu dieser Aufforderung sind ausschließlich schriftlich per E-Mail an den unten genannten Ansprechpartner zu richten, mündliche oder telefonische Auskünfte sind nicht bindend und können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Rückfragen und deren Beantwortung werden allen bekannten Interessent*innen in Textform gleichermaßen zur Verfügung gestellt. Rückfragen, die weniger als drei Werktage vor Ablauf der Frist eingehen, können nicht mehr garantiert beantwortet werden.